Name der Gesellschaft: |
AKS B.Kirschning |
Name des Inhabers: |
Dipl.-Kfm. Bernd Kirschning |
Rechtsform: |
Einzelfirma |
Sitz: |
Berlin |
Anschrift: |
Münsinger Str. 6
13597 Berlin |
Telefon: |
030 - 339 79 145 |
Fax: |
030 - 339 79 147 |
E-Mail: |
b.kirschning@akskirschning.de |
Verbandszugehörigkeit: |
Mitglied im Bundesverband selbstständiger
Buchhalter und Bilanzbuchhalter |
§ 1 Gegenstand
Gegenstand und Leistungsumfang ergeben sich aus der
vom Auftragnehmer dem Auftraggeber schriftlich übergebenen
Auftragsbestätigung in Verbindung mit den Regelungen
und Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Auftragnehmers.
§ 2 Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die mit dem Auftraggeber
vertraglich vereinbarten Leistungen auf der Grundlage
der aktuellen Gesetze, der übrigen spezifischen
Rechtsvorschriften sowie des Inhalts der Auftragsbestätigung
unter Wahrung der Verschwiegenheit zu erfüllen.
Darüber hinaus wird durch den Auftragnehmer versichert,
dass alle Daten, Dokumente, Belege und andere Unterlagen
des Auftraggebers vor unberechtigtem Zugriff Dritter
aufbewahrt werden und Auskünfte zu betrieblichen,
wirtschaftlichen und finanziellen Angelegenheiten des
Auftraggebers gegenüber Dritten nicht oder nur
mit Zustimmung des Auftraggebers erteilt werden.
§ 3 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat eine allgemeine Mitwirkungsverpflichtung.
Er ist insbesondere verantwortlich dafür, dass
alle zur Vertragserfüllung notwendigen und erforderlichen
Auskünfte erteilt, und Unterlagen und Arbeitspapiere
dem Auftragnehmer termingerecht ausgehändigt werden.
Für Schäden, die aufgrund fehlender Auskünfte,
bzw. nicht termingerechter Lieferung der Unterlagen
und Arbeitspapiere entstehen, haftet der Auftragnehmer
nicht. Die Initiativpflicht liegt insoweit beim Auftraggeber.
Der Auftraggeber gewährleistet, dass die durch
den Auftragnehmer im Rahmen des Auftrages für ihn
gefertigten Entwürfe, Berichte und sonstigen Berechnungen
nur für seine eigenen betrieblichen Zwecke verwendet
werden. Soweit an diesen Arbeitsergebnissen des Auftragnehmers
Urheberrechte entstanden sind, verbleiben diese beim
Auftragnehmer.
§ 4 Vertragsdauer und Kündigung
Verträge werden unbefristet geschlossen, es sei
denn es handelt sich um einen Projektauftrag, der mit
einer festen Vertragslaufzeit vereinbart wird. Vertragsbeginn
ist die Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer.
Kündigungen sind jeweils mit einer Frist von drei
Monaten zum Jahresende möglich. Das Recht zur außerordentlichen
Kündigung durch eine der Vertragsparteien bleibt
davon unberührt. Ansonsten bedürfen abweichende
Regelungen zur Vertragsdauer der gesonderten schriftlichen
Vereinbarung.
§ 5 Vergütung
Die Vergütung wird zwischen den Vertragsparteien
frei vereinbart und schriftlich festgelegt. Die vom
Auftragnehmer gestellten Rechnungen sind innerhalb von
14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge zur Zahlung
fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer
berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 5% über dem Zinssatz
der Europäischen Zentralbank pro angefangenem Monat
Zahlungsverzug zu berechnen.
§ 6. Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden,
die durch seine Person verursacht werden, abgesehen
von der Herbeiführung eines Schaden infolge grober
Fahrlässigkeit und Vorsatz, ist begrenzt auf insgesamt
höchstens den Wert eines durchschnittlichen dreifachen
Monatsabrechnungsbetrages für einen vollständigen
Auswertungsmonat ohne Umsatzsteuer. Jede weitergehende
Haftung des Auftragnehmers, insbesondere für Folgeschäden,
ist ausgeschlossen.
Der Schadenersatzanspruch des Auftraggebers verjährt
nach 2 Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch
entstanden ist.
§ 7 Erfüllungsort, Sonstiges
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in dieser
AGB eine Lücke befinden, soll hierdurch die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung verpflichten sich
die Vertragsparteien schon jetzt, eine wirksame zu vereinbaren,
die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst
nahe kommt. Im Fall einer Lücke gilt diejenige
Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach
dem Sinn und Zweck dieser AGB vereinbart worden wäre,
hatte man die Lücke im vorhinein erkannt.
Berlin, im Juni 2003
|