Impressum

Name der Gesellschaft:

AKS B.Kirschning

Name des Inhabers:

Dipl.-Kfm. Bernd Kirschning

Rechtsform:

Einzelfirma

Sitz:

Berlin

Anschrift:

Münsinger Str. 6
13597 Berlin

Telefon:

030 - 339 79 145

Fax:

030 - 339 79 147

E-Mail:

b.kirschning@akskirschning.de

Verbandszugehörigkeit:

Mitglied im Bundesverband selbstständiger
Buchhalter und Bilanzbuchhalter


AGB

§ 1 Gegenstand

Gegenstand und Leistungsumfang ergeben sich aus der vom Auftragnehmer dem Auftraggeber schriftlich übergebenen Auftragsbestätigung in Verbindung mit den Regelungen und Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers.

§ 2 Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die mit dem Auftraggeber vertraglich vereinbarten Leistungen auf der Grundlage der aktuellen Gesetze, der übrigen spezifischen Rechtsvorschriften sowie des Inhalts der Auftragsbestätigung unter Wahrung der Verschwiegenheit zu erfüllen.

Darüber hinaus wird durch den Auftragnehmer versichert, dass alle Daten, Dokumente, Belege und andere Unterlagen des Auftraggebers vor unberechtigtem Zugriff Dritter aufbewahrt werden und Auskünfte zu betrieblichen, wirtschaftlichen und finanziellen Angelegenheiten des Auftraggebers gegenüber Dritten nicht oder nur mit Zustimmung des Auftraggebers erteilt werden.

§ 3 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat eine allgemeine Mitwirkungsverpflichtung. Er ist insbesondere verantwortlich dafür, dass alle zur Vertragserfüllung notwendigen und erforderlichen Auskünfte erteilt, und Unterlagen und Arbeitspapiere dem Auftragnehmer termingerecht ausgehändigt werden. Für Schäden, die aufgrund fehlender Auskünfte, bzw. nicht termingerechter Lieferung der Unterlagen und Arbeitspapiere entstehen, haftet der Auftragnehmer nicht. Die Initiativpflicht liegt insoweit beim Auftraggeber.

Der Auftraggeber gewährleistet, dass die durch den Auftragnehmer im Rahmen des Auftrages für ihn gefertigten Entwürfe, Berichte und sonstigen Berechnungen nur für seine eigenen betrieblichen Zwecke verwendet werden. Soweit an diesen Arbeitsergebnissen des Auftragnehmers Urheberrechte entstanden sind, verbleiben diese beim Auftragnehmer.

§ 4 Vertragsdauer und Kündigung

Verträge werden unbefristet geschlossen, es sei denn es handelt sich um einen Projektauftrag, der mit einer festen Vertragslaufzeit vereinbart wird. Vertragsbeginn ist die Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer. Kündigungen sind jeweils mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung durch eine der Vertragsparteien bleibt davon unberührt. Ansonsten bedürfen abweichende Regelungen zur Vertragsdauer der gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

§ 5 Vergütung

Die Vergütung wird zwischen den Vertragsparteien frei vereinbart und schriftlich festgelegt. Die vom Auftragnehmer gestellten Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 5% über dem Zinssatz der Europäischen Zentralbank pro angefangenem Monat Zahlungsverzug zu berechnen.

§ 6. Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden, die durch seine Person verursacht werden, abgesehen von der Herbeiführung eines Schaden infolge grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, ist begrenzt auf insgesamt höchstens den Wert eines durchschnittlichen dreifachen Monatsabrechnungsbetrages für einen vollständigen Auswertungsmonat ohne Umsatzsteuer. Jede weitergehende Haftung des Auftragnehmers, insbesondere für Folgeschäden, ist ausgeschlossen.

Der Schadenersatzanspruch des Auftraggebers verjährt nach 2 Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist.

§ 7 Erfüllungsort, Sonstiges

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in dieser AGB eine Lücke befinden, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung verpflichten sich die Vertragsparteien schon jetzt, eine wirksame zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Im Fall einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Sinn und Zweck dieser AGB vereinbart worden wäre, hatte man die Lücke im vorhinein erkannt.

Berlin, im Juni 2003